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Krankheit und Kosten: Wirtschaftlichkeitsananalysen von Gesundheitseinrichtungen
Kliniken sollen eine medizinisch optimale Versorgung leisten können und für ihre Träger finanzierbar bleiben. Um ökonomische und medizinische Interessen in Relation zu setzen und verwertbare Aussagen durch Vergleich treffen zu können, wurde in Deutschland das Klassifikationssystem DRG (Diagnosis Related Groups) zum 1.1.2004 als Vergütungsschlüssel für Krankenhausfälle verbindlich eingeführt. Seine Vorgaben wurden durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus verfasst, das sich dabei auf ein australisches Modell stützte.
Ursprünglich wurde das DRG an der amerikanischen Yale-Universität entwickelt, um Behandlungen in Krankenhäusern nach einem neutralen Schlüssel erfassen zu können und so einen Vergleich zwischen den Behandlungsabläufen (Verweildauer im Krankenhaus, Kosten, Entlassungsart etc.) zu ermöglichen.
Mit seiner Übernahme in das Abrechnungssystem erfolgt die Vergütung aller vollstationären Behandlungen nun als Fallpauschale (im Gegensatz z.B. zum Tagessatz oder zur Abrechnung von Einzelleistungen). Die Zuordnung eines Patienten zu einer bestimmten Fallgruppe erfolgt in der Praxis durch den DRG-Code. Er besteht aus einer vierstelligen Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben. Die erste Ziffer bezeichnet die Hauptdiagnosegruppe, die zweite und dritte Ziffer geben Auskunft über die Art der Behandlung, die letzte Ziffer schließlich bezeichnet den ökonomischen Schweregrad.
Da zur tatsächlichen Auswertung der Daten und ihres Aussagegehaltes über die ökonomische Situation eines Krankenhauses sowohl medizinische wie auch kaufmännische Kenntnisse erforderlich sind, haben sich die Verwaltungsaufgaben der Kliniken erweitert. Nicht nur die gesetzlich verlangte Umstellung auf DRG, sondern auch seine Anwendbarkeit für unternehmerische Entscheidungen machen entsprechende Beratung und Schulung der Beteiligten erforderlich.
Auf das Gesundheitswesen spezialisierte Berater wie das ZeQ (Zentrum für europäisches Qualitätsmanagement) unterstützen Krankenhäuser bei Wirtschaftlichkeitsanalysen. Ziel ist es, im Gesundheitsbereich kostenbewusst zu handeln und die Qualität der Patientenversorgung als zentrales Wettbewerbskriterium zu stärken.
Die Vergleichbarkeit von Kliniken und Leistungen erlaubt es dabei, Überkapazitäten abzubauen, Schwerpunkte in gegenseitiger Ergänzung einzurichten und vom Erfahrungsaustausch aufgrund vergleichbarer Datenlage zu profitieren.
Ursprünglich wurde das DRG an der amerikanischen Yale-Universität entwickelt, um Behandlungen in Krankenhäusern nach einem neutralen Schlüssel erfassen zu können und so einen Vergleich zwischen den Behandlungsabläufen (Verweildauer im Krankenhaus, Kosten, Entlassungsart etc.) zu ermöglichen.
Mit seiner Übernahme in das Abrechnungssystem erfolgt die Vergütung aller vollstationären Behandlungen nun als Fallpauschale (im Gegensatz z.B. zum Tagessatz oder zur Abrechnung von Einzelleistungen). Die Zuordnung eines Patienten zu einer bestimmten Fallgruppe erfolgt in der Praxis durch den DRG-Code. Er besteht aus einer vierstelligen Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben. Die erste Ziffer bezeichnet die Hauptdiagnosegruppe, die zweite und dritte Ziffer geben Auskunft über die Art der Behandlung, die letzte Ziffer schließlich bezeichnet den ökonomischen Schweregrad.
Da zur tatsächlichen Auswertung der Daten und ihres Aussagegehaltes über die ökonomische Situation eines Krankenhauses sowohl medizinische wie auch kaufmännische Kenntnisse erforderlich sind, haben sich die Verwaltungsaufgaben der Kliniken erweitert. Nicht nur die gesetzlich verlangte Umstellung auf DRG, sondern auch seine Anwendbarkeit für unternehmerische Entscheidungen machen entsprechende Beratung und Schulung der Beteiligten erforderlich.
Auf das Gesundheitswesen spezialisierte Berater wie das ZeQ (Zentrum für europäisches Qualitätsmanagement) unterstützen Krankenhäuser bei Wirtschaftlichkeitsanalysen. Ziel ist es, im Gesundheitsbereich kostenbewusst zu handeln und die Qualität der Patientenversorgung als zentrales Wettbewerbskriterium zu stärken.
Die Vergleichbarkeit von Kliniken und Leistungen erlaubt es dabei, Überkapazitäten abzubauen, Schwerpunkte in gegenseitiger Ergänzung einzurichten und vom Erfahrungsaustausch aufgrund vergleichbarer Datenlage zu profitieren.
Verfasst am 03.09.2007 von bbd
